Hudson Gavin Martin (Corporate Design)

Der amerikanische Horrorfilm „Die Nacht der lebenden Toten“ von 1968 hat aus zwei Gründen Filmgeschichte geschrieben. Der als Freizeitprojekt gedrehte und inzwischen in die Filmsammlung des Museum of Modern Art aufgenommene Schwarz-Weiß-Film gilt als Kultfilm und Meilenstein des Horror-Genres. Der zweite, ungewöhnliche Grund ist, dass er keinem Urheberrecht unterliegt. Als sein Titel kurz vor der Premiere nochmals geändert werden musste, wurde beim Austauschen vergessen, den Hinweis auf das Copyright aus der originalen Titelsequenz mit einzublenden. Genau damit, mit Copyright, Urheberrecht und insbesondere mit der Beratung zu den Rechten am geistigen Eigentum, befasst sich die Rechtsanwaltskanzlei Hudson Gavin Martin. Und das macht sie unmittelbar in ihrem Corporate Design kenntlich. Hinter jedem ihrer zum prägnanten Logo übereinander gesetzten Namen prangt eines der branchentypischen Insignien: das Trademark-, Copyright- und Registered-Zeichen. Dadurch wird gleichzeitig der Eindruck erweckt, als wollten sie ihre eigenen Namen schützen – eine beabsichtigte Ironie, die den Humor der Sozietät widerspiegelt. Auch den Umstand, dass sie zu dritt mehr als eine Partnerschaft bilden und laut Volksmund aller guten Dinge drei sind, visualisieren sie originell zum Beispiel mit dem drei Melonen umfassenden „Hat-Trick“ und mit der Geschäftstrilogie aus Kapital, Aktiva und Passiva auf ihren Unternehmensbroschüren.