
HABM - Markenschutz in der EU
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt wurde durch die Verordnung (EG) des Rates vom 20. Dezember 1993 errichtet. Das HABM führt Anmeldeverfahren für Gemeinschaftsmarken und in Zukunft auch für Gemeinschaftsgeschmacksmuster durch.
Die Gemeinschaftsmarke ermöglicht den Zugang zum einheitlichen Binnenmarkt. Dank der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke, deren Geltungsbereich sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstreckt, können Formalitäten und Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert werden, denn es bedarf nur einer einmaligen Eintragung, einer Verwaltungsstelle und einer Datei. Alle Marken unterliegen einer einheitlichen Regelung, die einen sicheren und einheitlichen Schutz in der gesamten Europäischen Union garantiert.
OAMI-ONLINE, die Website des Amts, bietet nützliche Informationen über das Markensystem der Gemeinschaft. Das Harmonisierungsamt veröffentlicht zudem ein eigenes Amtsblatt (monatlich), ein Mitteilungsblatt der Gemeinschaftsmarken (wöchentlich) sowie weitere Publikationen in Papier- oder elektronischer Form.



